ADMINISTRATIVES
PAPIERKRAM, EIN NOTWENDIGES ÜBEL

Bevor unsere Reise beginnen kann, müssen wir uns durch den Schweizer Bürokratiedschungel schlagen und brauchen viel Zeit mit Abklärungen für dies und das sowie um Lösungen für unsere Situation als Weltreisende zu finden. Der administrative Aufwand ist enorm. Aus diesem Grund haben wir hier unsere Erkenntnisse kurz zusammengefasst. Wenn ihr mehr wissen wollt, einfach melden - Wir geben gerne Auskunft!

JOB / WOHNUNG
Unsere Jobs haben wir per Ende Mai 2018 gekündigt. Die Wohnung konnten wir untervermieten, wodurch wir glücklicherweise auch gleich eine Lösung für unsere Katze Eniac gefunden haben. Sie darf während unserer Abwesenheit bei den neuen Mietern bleiben. Vielen Dank an Peschä und Anja dafür!!!

EINWOHNERAMT
Eine der wichtigsten Entscheidungen (nachdem man sich überhaupt für eine solche Reise entschieden hat) ist wohl, ob man in der Schweiz angemeldet bleiben will resp. kann oder nicht. Es ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich geregelt, ab welcher Abwesenheitsdauer man sich abmelden muss. In unserem Fall war dies ab einem Jahr. Da wir aber keinen festen Wohnsitz im Ausland haben und uns nach der Reise wieder in Köniz anmelden werden, konnten wir nicht „normal“ abgemeldet werden, sondern haben nun einen „Weltreise-Status“. Eine Abmeldebescheinigung haben wir aber trotzdem erhalten, die uns erlaubt uns innerhalb eines Monats vom Handy-Abo, den Rundfunkgebühren und der Grundversicherung der Krankenkasse zu befreien.

STEUERVERWALTUNG
Bei der Steuerverwaltung konnten wir uns ebenfalls nicht komplett abmelden, da wir keinen ausländischen Wohnsitz vorweisen konnten. Wir sind zwar auch als Weltreisende im System hinterlegt, müssen aber weiterhin eine Steuererklärung ausfüllen (wir konnten eine Korrespondenzadresse angeben, an die die Unterlagen geschickt werden). Offene Rechnungen mussten wir vor der Abreise begleichen, so dass wir unterwegs davon verschont bleiben sollten, da wir ohne Einkommen auch keine Steuern zu bezahlen haben.

MILITÄR / ZIVILSCHUTZ
Da Mathias kein Militärdienst leistet, sondern im Zivilschutz ist, können wir nur für Letzteres Auskunft geben, wie das Verfahren im Fall unserer Reise war. Mathias musste ein Diensturlaubsgesuch ausfüllen und dies zusammen mit dem Dienstbüchlein beim Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär einreichen. Anschliessend mussten alle ausstehenden Militärersatzabgaben bezahlt werden. Waren die Rechnungen beglichen, haben wir kurze Zeit später ein Genehmigungsschreiben für den Auslandurlaub erhalten.

KRANKENVERSICHERUNG
Wie oben bereits beschrieben, konnten wir mit der Abmeldebescheinigung problemlos die Grundversicherung der Krankenkasse kündigen. Aber aufgepasst! Man hat keinen Anspruch darauf, wie viele vielleicht meinen mögen. Gesetzlich ist nämlich verankert, dass man für eine Kündigung eigentlich einen ausländischen Wohnsitz, also eine Anmeldung in einem anderen Land, vorweisen muss und die Krankenkasse kann eine Kündigung verweigern. In einem solchen Fall müsste man sich an das Amt für Sozialversicherungen wenden und eine Sondergenehmigung beantragen. In vielen Fällen wird man aber aus Kulanz von den Kassen aus der Grundversicherung befreit, wie dies auch bei uns der Fall war.

Die Zusatzversicherungen haben wir nicht gekündigt, sondern nur sistiert, damit wir dieselben Leistungen bei der Heimkehr wieder aufnehmen können. Bei einer Sistierung zahlt meinen einen kleinen Prozentsatz der allfallenden Prämie weiter, damit man die Versicherung beibehalten kann. Anspruch auf Leistungen haben wir im Ausland aber trotzdem nicht.

Für die Zeit im Ausland haben wir die Auslandkrankenversicherung Hanse Merkur aus Deutschland gewählt. Diese Versicherung kann man für maximal 5 Jahre abschliessen, die Prämien sind aber monatlich zu bezahlen und sie kann auch monatlich gekündigt werden. Für praktisch die gleichen Leistungen, die wir in der Schweiz hatten, zahlen wir nun nur noch 48 Euro pro Person und Monat und wir haben einen Selbstbehalt von 100 Euro. Ein Pluspunkt dieser Versicherung ist zudem, dass der Versicherungsschutz bei einem Heimataufenthalt in der Schweiz bis 3 Wochen gegeben ist. Im gesamten Versicherungspaket ist auch eine Unfallversicherung eingeschlossen.

HAUSRATS- UND HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
Beide Versicherungen behalten wir unverändert bei. Unseren gesamten Hausrat haben wir in einem anderen Gebäude zwischengelagert, weshalb wir diesen auch versichert lassen.

HANDY / INTERNET / TV
Das Internet- und TV-Abo konnten wir unseren Untermietern weitervermieten und bleibt somit bestehen. Das Handy-Abo haben wir gekündigt und auf Prepaid umgestellt. Wir hatten ein Abo von M-Budget und sind eigentlich davon ausgegangen, dass wir das Abo innerhalb eines Monats kündigen können (so hat uns jedenfalls ein Mitarbeiter von Mobilezone informiert). Dies war aber dann nicht möglich, da M-Budget in ihren Bestimmungen eine Abmeldung in der Schweiz nicht als Kündigungsgrund vorsieht. Die Kündigung des Abos war aber innert 60 Tagen möglich.

ZAHLUNGSMITTEL
Wir hatten bisher all unser Geld auf Konten bei der UBS. Mit den Dienstleistungen der Bank (z.B. e-banking), sowie den Angeboten für junge Paare waren wir sehr zufrieden, weshalb die Enttäuschung umso grösser war, als man uns sagte, dass bei einer Abmeldung aus der Schweiz ohne festen Wohnsitz im Ausland die Konten saldiert werden müssen. Eine Lösung mit Korrespondenzadresse in der Schweiz sieht die Bank nicht vor. Der nette Berater bei der UBS hat uns aber sogleich das Privatkonto Plus bei der Post Finance empfohlen, welches wir nun auch haben.

Diese Lösung passt für uns wie angegossen, da wir hier einerseits eine Korrespondenzadresse angeben können und nicht in der Schweiz wohnhaft sein müssen und andererseits auf der ganzen Welt kostenlos Bargeld beziehen können. Zudem besitzen wir für 70 Franken im Jahr zwei Kreditkarten (VISA und Mastercard), womit es uns auf der ganzen Welt möglich sein sollte bargeldlose Zahlungen vorzunehmen. Die Kontenführung ist ab einem Guthaben von 25‘000 Franken ebenfalls kostenlos.

DOKUMENTE
Internationaler Führerausweis: Kann auf dieser Seite beantragt werden und ist ab Ausstellungsdatum 3 Jahre gültig.
Carnet de Passage: Haben wir momentan nicht beantragt, da es für Kanada und USA nicht nötig ist. Da unser Fahrzeug in der Schweiz nach wie vor eingelöst bleibt, können wir dies jederzeit beantragen, falls es je nach Reiseverlauf nötig wird.
Pass: Wir besitzen beide den biometrischen Pass, da dieser für die USA sowieso notwendig ist und haben diese neu machen lassen, damit wir keine Probleme mit dem Ablaufdatum und den freien Seiten bekommen sollten.
Internationaler Impfausweis: Beim Tropeninstitut im Inselspital Bern haben wir uns über notwendige Impfungen beraten lassen und erhielten einen internationalen Impfausweis ausgestellt, worin alle Impfungen nachgetragen wurden.
Open Water Diver Ausweis: Wir besitzen beide die Tauchlizenz „OWD“. Die Ausweise haben wir natürlich dabei, damit wir an einem beliebigen Ort tauchen gehen können.

Status

Abreise:
Heimreise:
29. Mai 2018
2020
Aktueller Standort: N46.92503°
E7.56483°
578 m ü. M.
Lokale Zeit:
Sonnenaufgang:
Sonnenuntergang:
02:12 Uhr
07:59 Uhr
16:41 Uhr

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